Unfallschutz-Ratgeber APH Vitrinen
Ebenso wie der Brandschutz, so ist auch der Unfallschutz eines unserer wichtigsten Kriterien bei der Entwicklung und Herstellung von Vitrinen und Schaukästen.
Besonders in Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen, regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 81 und DGUV Regel 102-002, § 1) Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit beim Aufenthalt in diesen Einrichtungen.
Speziell in den beiden Vorlagen:
DGUV Vorschrift 81 (ehemals GUV-VS 1) (Unfallverhütungsvorschrift Schulen) und
DGUV Regel 102-002 (Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen) sind die Ausstattungsmerkmale bei der Beschaffung von Möbeln / Vitrinen.
ESG-Sicherheitsglas und die Ausführung der Ecken und Kanten mit einem Radius von mindestens 2 mm werden geregelt. Sie als Sachkosten- oder Schulträger sind nach § 3 der DGUV Vorschrift 81 und DGUV Regel 102-002, für die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
Von der ersten Planung an beraten wir Sie gern individuell und praxisnah und bieten Ihnen für jedes Projekt das passende Produkt.