Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen APH Aluprodukte, Gregor-von-Brück-Ring 12, 14822 Brück und dem Kunden.
1.2. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
1.3. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
2. Auftragsannahme
2.1. Angebote und Preislisten gelten stets als freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen in Form/ Gestaltung/ Oberflächenbeschaffenheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren und Vergleichbarem uns vorbehalten.
2.2. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail/ Fax an den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung gilt in allen Teilen als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich widersprochen wird.
2.3. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Änderungswünsche sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
3. Preise
3.1. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.
3.2. Fracht- und Verpackungskosten werden im Rahmen des Vertragsabschlusses gesondert geregelt. Nachlieferungen bei Verschulden des Auftraggebers, Ersatz- und Kleinteile bis zu einer Einkaufssumme von 100,- EUR netto werden mit Verpackungs- und Transportkosten berechnet.
3.3. Ist die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage gestellt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.4. Für erbrachte Teilleistungen können Zwischenzahlungen beansprucht werden.
3.5. Es gelten die Preise, der am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisübersichten.
4. Lieferfristen
4.1. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.
4.2. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten Anzahlung bzw. Vorkasse.
4.3. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unseren Geschäftssitz verlassen hat.
4.4. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Lieferverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung länger als einen Monat nicht erfolgt. Ansprüche aus Schadenersatz (inklusiv etwaiger Folgeschäden) und Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen.
5. Gefahrübergang – Versand – Lieferung
5.1. Die Gefahr geht bei einer Holschuld mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Gleiches gilt bei Schickschulden ab der Übergabe an die Transportperson. Bei Bringschulden geht die Gefahr mit dem Verlassen des Werksgeländes über. Lieferungen erfolgen unfrei zu Lasten des Käufers oder sind gesondert in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
5.2. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
5.3. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt unentgeltlich der Käufer.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis 15 Tage ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig. Bei Bezahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum können 2 % Skonto gewährt werden, sofern alle fälligen Rechnungen beglichen sind. Bei Teillieferung kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden
6.2. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
6.3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
6.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit von uns anerkannten, nichtfälligen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen, die uns gegen Ihn zustehen, aufzurechnen.
6.5. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlich gelieferten Waren (Liefergegenstände) vor, bis der Käufer alle gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände zurück zunehmen. Der Käufer stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Käufers.
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstalschäden ausreichend zu versichern.
7.4. Der Käufer darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherheit übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.5. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen. Dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (inklusiv MwSt.) ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Die Forderung wird nicht eingezogen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat uns der Käufer auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ferner berechtigt, dem Käufer jede Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vermischung zu untersagen.
7.6. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren.
8. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
8.1. Die Liefergegenstände sind nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen, und evtl. festgestellte Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich anzuzeigen Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erbracht. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war oder nicht erkennbar gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, in jedem Fall aber vor der Weiterverarbeitung und vor dem Einbau, anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
8.2. Gewährleistungsbedingungen der Hersteller von Produkten, die durch uns geliefert werden, geben wir in vollem Umfang an den Kunden weiter, jedoch ohne dass wir selbst hierfür einstehen.
8.3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Sollte einer der beiden Arten oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung ferner verweigern, solange der Käufer seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
8.5. Sollte die genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten.
8.6. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Leistungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Leistungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware.
9.2. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz der Firma des Kunden zu klagen.
9.3. Für alle Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen
10. Speicherung Ihrer persönlichen Daten (Datenschutz)
10.1. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellungen verwendet. Diese werden nicht an Dritte, die mit dem Bestellvorgang nicht in Verbindung stehen, weitergeleitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
11. Sonstiges
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
11.2. Auf alle Profilkonstruktionen und Unterlagen, insbesondere Zeichnungen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte vor.
Der Kunde erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte an.