Unfallschutz - Vitrinen und Schaukästen von APH Vitrinen

Unfallschutz – Vitrinen und Schaukästen von APH Vitrinen

 

Warum Unfallschutz? Die Sicherheit von Menschen und besonders die von Kindern steht für uns an erster Stelle.

Unfallschutz, neben dem Brandschutz, eines der wichtigsten Kriterien bei unserer Entwicklung und Herstellung von Vitrinen und Schaukästen.

Besonders in Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen, regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 81 (ehemals GUV-VS 1) (Unfallverhütungsvorschrift Schulen) und DGUV Regel 102-002, § 1) (Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen) Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit beim Aufenthalt in diesen Einrichtungen.

Speziell in den beiden Vorlagen sind die Ausstattungsmerkmale bei der Beschaffung von Schulmöbeln z.B.  Schaukästen oder Vitrinen mit ESG-Sicherheitsglas und die Ausführung der Ecken und Kanten mit einem Radius von mindestens 2 mm geregelt.

Einrichtungen im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Gegenstände zur funktionalen Ausstattung des Schulgebäudes und des Außengeländes. Zu § 2 Abs. 2: Dazu zählen z.B.: Schulmöbel, Tafeln, Garderoben, Vitrinen, Schränke, Bänke, Fahrradständer, Spielplatzgeräte u.a.

Das Sicherheitsniveau ist in den meisten Kindertageseinrichtungen sehr hoch.  Sicherheit muss in Kitas jederzeit gewährleistet sein. Achten Sie daher auf die Sicherheitsregeln zur Verhütung von Unfällen, dass Verletzungsgefahren für Kinder vermieden werden. Sie als Schulträger sind für die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

Sichere Kitas, sichere Schulen sind unsere Philosophie. Von der ersten Planung an beraten wir Sie gern individuell, praxisnah und bieten Ihnen für jedes Projekt das optimales Produkt.

Unfallschutz in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kindergärten)

Unfallschutz in Schulen

Sicherheit mit unseren Vitrinen & Schaukästen:  höchster Unfallschutz, gefahrlos, vorschriftsmäßig.

DGUV Vorschrift 81
(Unfallverhütungsvorschrift
Schulen)

DGUV Vorschrift 81 (Unfallverhütungsvorschrift in Schulen)

DGUV Regel 102-002
(Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen)

DGUV Regel 102-002 (Kindertageseinrichtungen)

DGUV Vorschrift 81
(Auszug)

DGUV-Vorschrift-81-Auszug