Brandschutz mit APH Vitrinen

Vorbeugender Brandschutz – Brandschutzmöbel in Schulen, Universitäten, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen

 

Das Thema Brandschutz ist für Sie als Schulträger, Brandschutzbeauftragte oder Planer unerlässlich.

Die Sicherheit von Menschen und besonders von Kindern steht für uns an erster Stelle.

Vorbeugender Brandschutz betrifft alle Maßnahmen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern. Die Landesbauordnungen stellen umfangreiche Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz, deren Umsetzung von den Bauordnungsbehörden kontrolliert und genehmigt wird.

Die grundsätzlichen Brandschutzanforderungen in Kindergärten, Schulen, Universitäten, Betrieben sowie öffentlichen Gebäuden hängen von den Räumen und deren Spezifikation ab. Besonders stellen erhöhte Brandschutzanforderungen in Flucht- und Rettungswegen.

Beschaffung von Möbel wie Vitrinen, Schaukästen, Schränken oder Bilderrahmen

Der Gesetzgeber fordert unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, welche in den Landesbauordnungen niedergeschrieben sind, dass auch Einrichtungsmöbel wie Informationskasten, Hängevitrinen oder Ausstellungsvitrinen aus nicht brennbaren Baustoffen (A1/A2) nach DIN EN 13501 bzw. DIN 4102 sein müssen .

Sie als Schulträger, Brandschutzbeauftragte bzw. Planer sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Als Vitrinen-Hersteller sind wir in der Lage, Ihnen hochwertige Vitrinen und Schaukästen für allen Bereichen mit erhöhten Brandschutzanforderungen, höchster Brandschutzeinstufung A1/A2 zu beliefern. Von der ersten Planung an beraten wir Sie gern individuell, praxisnah und bieten Ihnen für jedes Projekt das passende Produkt.Bei der Entwicklung unserer Vitrinen und Schaukästen legen wir viel Wert auf Vorschriften, Funktionalität und Design. Zugleich können wir einen vorbildlichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Baustoffklasse A1/ A2
(nichtbrennbar)

Zu dieser Baustoffklasse zählen nichtbrennbare Baustoffe ohne organische und brennbare Bestandteile, z.B. Glas, Stahl und Aluminium.

Ausschließlich für Flucht- & Rettungswege sowie Treppenaufgänge.

Baustoffklasse B1
(brennbar)

Zu dieser Baustoffklasse zählen brennbare Baustoffe wie besonders ausgerüstete Holzwerkstoffe oder Schichtstoffplatten, Bezugsstoffe, besondere Lacksysteme oder einzelne mit besonderem Flammschutz ausgerüstete Kunststoffe. Die Verwendung von B1 Produkten nach DIN EN 13501 bzw. DIN-Norm 4102, beispielsweise für die Nutzung in Klassenräumen, darf nur in Verbindung mit einem Prüfzeugnis erfolgen. NICHT für Flucht- und Rettungswegbereiche sowie Treppenaufgänge.

Hilfestellung: A = nichtbrennbar / B = brennbar